Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hypnosesitzungen
Schmerzfreie geburt - Levka Soder
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen zwischen Levka Soder, Persönlichkeitscoach, Hebamme und Heilpraktikerin, Im Schulerdobel 4, 79117 Freiburg, nachfolgend „Hypnotiseurin“ genannt und der Klientin (Verbraucherin) bezüglich der Anwendung von Hypnose zur Förderung einer schmerzfreien oder schmerzarmen Geburt in der Praxis der Hypnotiseurin oder in Form von Online Hypnose Sitzungen.
Sie gelten zwischen den Vertragsparteien als Vereinbarung im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts abweichendes vereinbart wurde. Diese Bedingungen gelten mit Vertragsabschluss als anerkannt.

1.2 Für Seminare gelten andere Geschäftsbedingungen.

1.3 Die gesamte Kommunikation findet auf deutsch statt.
Die Hypnotiseurin spricht recht gut englisch. Sollte die Klientin eine Sitzung in englisch wünschen, so überzeugt sie sich in einem kostenlosen kurzen Informationsgespräch davon, ob ihr die Englischkenntnisse der Hypnotiseurin ausreichen. Es gibt keinen Anspruch der Klientin auf Übersetzung der Inhalte der Vorbereitungsseite. Diese sollte sie in Eigenregie übersetzen. Unterlagen zur Vorgeschichte und die Vertraglichen Vereinbarungen werden ausschließlich in deutsch zur Verfügung gestellt.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Anfragen über die Homepage http://www.deine-glueckliche-geburt.de, per Email ordnen-im-inneren@t-online.de oder telefonisch über 0761 / 70 77 33 50 oder für die auf der o.g. Website angegebene Telefonnummer und werden Bestandteil bei allen Vergütungsvereinbarungen.

2.2 Die Präsentation der Dienstleistung in unserem Portal stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar. Mit der Anfrage der gewünschten Dienstleistung, gibt die Klientin ein für sie vorläufiges Angebot auf den Abschluss eines Vertragsverhältnisses ab.

2.3 Durch Bestätigung und Terminvereinbarung kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Einzelheiten über die vereinbarte Dienstleistung ergeben sich aus der Vergütungsvereinbarung.

2.4 Die Vereinbarung einer Hypnosesitzung für Dritte ist ausgeschlossen.

§ 3 Leistungsumfang, Leistungserbringung

3.1 Geschuldet ist das ernsthafte Bemühen der Hypnotiseurin, der Klientin zu helfen in einen hypnotischen Zustand zu gelangen und dort klärende, ordnende Prozesse anzuregen und das Erlernen der Selbsthypnose mit dem Ziel, Schmerzreduzierung zu erlangen. 
Der Erfolg wird nicht versprochen und kann naturgemäß nicht gewährleistet werden. So ist auch keine Erstattung möglich, wenn der gewünschte Sitzungserfolg nicht eintritt.
Der Erfolg hängt sehr stark unter anderem von der Bereitschaft zur Mitarbeit und von der Eigenleistung und dem ernsthaften, regelmäßigen Üben der Klientin ab und wird nicht Teil der Vertragsbeziehung.
Eine konkrete, vorbehaltliche, unverbindliche Einschätzung oder Prognose lässt sich frühestens in der ersten Sitzung abgeben. Dabei kann es sich nur um vorsichtige, unverbindliche Einschätzungen auf Basis der Angaben der Klientin handeln, die naturgemäß niemals einen Anspruch auf Erfüllung haben können.

3.2 Der Leistungsort ist Sitz der Hypnotiseurin. 
Der Durchführung von Online Sitzungen wird ausdrücklich zugestimmt.
Es kann Abweichendes vereinbart werden.
Wird eine Sitzung am Wohn- oder Arbeitsort der Klientin gewünscht, so fallen folgende Reisekosten an:
  • Bis zu einem Umkreis von 100km wird ein Wegegeld von 70ct. pro gefahrenem Kilometer fällig. Damit sind die Fahrtkosten und der Zeitaufwand der Hypnotiseurin als entlohnt anzusehen.
  • Handelt es sich um eine größere Entfernung oder mehrere Termine in Folge (zum Beispiel für das Team einer Firma), so fallen ggf. Übernachtungskosten und Verpflegung an. Diese werden bei Vertragsabschluss individuell ermittelt, klar kommuniziert und sind von der Klientin zu übernehmen. Hierüber wird ein gesonderter Vertrag geschlossen.
3.3 Die Leistung beläuft sich auf eine Hypnose Sitzung, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Tag und die Dauer (Termin der Hypnosesitzung) wird vorab vereinbart. 
Eine Verlängerung oder Verlegung der Sitzung, aufgrund einer Verspätung der Klientin oder der Nichtwahrnehmung des Termins ist grundsätzlich nicht möglich.

3.4 Die zur Anwendung kommenden Techniken stellen ausdrücklich keinen Unterfall einer Psychotherapie oder Ähnlichem dar.
Eine Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit, durch die von der Hypnotiseurin angewendeten Techniken sind in der Regel nicht zu erwarten, da es sich um ein nicht invasives Setting im Sinne eines Coaching in Persönlichkeitswachstum handelt, die in jedem Augenblick von der Klientin beendet werden könnte. Auch in Hypnose ist die Klientin eigenverantwortlich und handlungsfähig.

3.5. Die Klientin ist gehalten, pünktlich in den Räumlichkeiten oder in der Online Sitzung zu erscheinen. Da es in den Räumlichkeiten der Hypnotiseurin kein Wartezimmer gibt, ist es sehr störend, wenn vor dem vereinbarten Termin geläutet wird, da die Sitzung des vorherigen Klienten dadurch empfindlich gestört wird.

3.6 Ist eine Online Sitzung vereinbart, so liegt es in der Verantwortung der Klientin, die notwendigen und auf der Vorbereitungsseite geschilderte Hardware bereit zu halten und vor der Sitzung auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen. 

3.7 Kommt es durch höhere Gewalt und ohne Verschulden beider Parteien zu einer Verhinderung der Online Sitzung beispielsweise durch den Ausfall der Stromversorgung oder das Ausfallen der Internetversorgung, so liegen die Folgen außerhalb des Verantwortungsbereiches beider Parteien. Deshalb wird der dadurch entstandene Schaden insofern von beiden Parteien getragen, als die Sitzung einvernehmlich verschoben wird. Ein solches Ereignis begründet keine Stornierung der Sitzung. Aus einem solchen Ereignis entstehen keinerlei Ansprüche der Klientin auf Rückerstattung durch die Hypnotiseurin wegen entstandener Unannehmlichkeiten oder beispielsweise der Einreichung eines Urlaubstages, der dann nicht für die Sitzung genutzt werden konnte, oder sonstige etwaige weitere Ansprüche.

§ 4 Ablauf

4.1 Nachdem sich die Klientin über die Homepage www.deine-glueckliche-geburt.de über die Hypnose Sitzung informieren konnte, vereinbart sie telefonisch einen Termin für die von ihr gewählte Sitzungsform. Nach dieser Buchung und Eingang der Bezahlung per Paypal oder Kreditkarte bekommt die Klientin per Email den Zugangslink zur Vorbereitungsseite, sowie die Rechnung und als Anhang die auszufüllenden und zu unterschreibenden Unterlagen (Informationsbogen zur Vorgeschichte und Vertrag) die der Hypnotiseurin vor Beginn der Sitzung in Papierform vorliegen müssen. Sollten die Originalunterlagen des Vertrages nicht zum Termin vorliegen, so entfällt die Sitzung ersatzlos und es erfolgt keine Rückerstattung.
  • Auf der Vorbereitungsseite findet die Klientin vorbereitende Informationen in Text- und Filmform. Diese vorbereitenden Informationen sind notwendiger Bestandteil der Sitzung und sorgen nicht nur für den größtmöglichen Erfolg der eigentlichen Sitzung, sondern sind zwingend erforderlich für die gelungene Durchführung der Hypnose mit dem Simpson Protocol.
  • Auf der Vorbereitungsseite findet sich darüber hinaus ein weiterer Hinweis auf die Notwendigkeit, die schriftlichen Unterlagen rechtzeitig per Post an die Hypnotiseurin zu senden. Hierfür wird ein Zeitraum von 2 Wochen ab Zugang der Unterlagen angenommen.
  • Des weiteren enthält die o.g. Vorbereitungsseite eine Hypnose zum täglichen Üben in zwei Varianten, die die Sitzung optimal vorbereitet. Diese sollte bis zur Sitzung über 2-4 Wochen nach Möglichkeit täglich angewendet werden.
  • Daraus ergibt sich eine angenommene Vorbereitungszeit von mindestens 4-6 Wochen.
4.2 Aus dem oben geschilderten Ablauf ergibt sich folgendes: Die Informationen und Hypnosevideos auf der Vorbereitungsseite sind integraler Bestandteil der gebuchten Leistung. Da dieser Teil der Leistungen deutlich vor Beginn der eigentlichen Sitzung geliefert und konsumiert und (äquivalent zu einem Online Kurs) nicht unbenutzt zurückgegeben werden kann, ergibt sich die Notwendigkeit der Bezahlung vor Bereitstellung der Informationen.
Deshalb wird der vereinbarte Betrag spätestens 6 Wochen vor dem gebuchten Termin fällig. Erst nach erfolgter Zahlung kann die Bereitstellung der vorbereitenden Informationen beginnen. Diese erfolgt in der Regel unmittelbar, kann aber unter Umständen einen Zeitraum von bis zu 3 Werktagen (Montag bis Freitag) in Anspruch nehmen.

4.3 Aus Gründen der Minimierung verwalterischen Aufwandes ist der übliche Ablauf: Besuch der Internetseite - kurzes kostenloses Informationsgespräch mit Buchung des Termines - Bezahlung per Paypal oder Kreditkarte - Zusendung des Zugangslinkes, der Rechnung und der auszufüllenden Unterlagen als Anhang per Email - eigenständige Vorbereitung durch die Klientin - Zusendung der Originalunterlagen (Informationsbogen zur Vorgeschichte und unterschriebener Vertrag) durch die Klientin an die Hypnotiseurin - Durchführung der Sitzung Live oder Online zum vereinbarten Termin .

§ 5 Vergütung, Fälligkeit und Pflichten

5.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Vergütungsvereinbarung.
Die jeweils gültigen Sätze für die Behandlung ist der aktuellen Website https://www.deine-glueckliche-geburt.de zu entnehmen.

5.2 Die Bezahlung kann per Kreditkarte oder Paypal erfolgen. In Ausnahmefällen kann Überweisung vereinbart werden. Diese verzögert den Ablauf der Auslieferung.
Die Vergütung wird vor dem Beginn der Hypnose Sitzung direkt nach Buchung des Termines fällig, spätestens jedoch 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin (siehe §4).

5.3 Sollten mehrere Hypnosesitzungen vereinbart werden, wird der jeweilige Rechnungsbetrag der folgenden Sitzung bis spätestens 6 Wochen vor der Folgesitzung fällig.

5.4 Die Hypnosesitzung kann aus wichtigen Gründen bis zu drei Werktagen (Montag bis Freitag) vor dem vereinbarten Termin von Seiten der Klientin schriftlich abgesagt oder verschoben werden. Danach ist eine Absage oder ein Verschieben nicht mehr möglich.

5.5 Die Nichtwahrnehmung des Termins der Hypnosesitzung stellt einen einseitigen Vertragsbruch dar. Der Rechnungsbetrag wird in voller Höhe fällig.

5.6 Für den Fall, dass der vereinbarte Termin von der Klientin ohne ihr Verschulden nicht wahrgenommen werden konnte, und dies durch Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes unmittelbar nachgewiesen ist, so wird in diesem Falle eine Verschiebung des Termins vereinbart.
Sollte die Klientin einer Verschiebung nicht zustimmen, so hat sie keinen Anspruch auf Rückerstattung.

5.7 Der Rechnungsbetrag wird teilweise fällig, sofern die Klientin bis spätestens drei Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem vereinbarten Termin der Hypnose Sitzung selbige schriftlich absagt. In diesem Falle wurde die Leistung der integralen Vorbereitung (§4) bereits erbracht und kann nicht unbenutzt zurück gegeben werden. Deshalb wird ein Betrag von 120.-€ fällig. Der Differenzbetrag wird erstattet. Gegebenenfalls ist die Klientin verpflichtet, ihre IBAN / BIC anzugeben um die Rückerstattung zu ermöglichen.

5.8 Im Falle eines Ausfalls der Sitzung durch einen von der Hypnotiseurin nachweislich zu vertretenden Grund, werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Die Hypnotiseurin wird einen Ausweichtermin anbieten. Für die Klientin eventuell entstandene Kosten oder Unannehmlichkeiten wie zum Beispiel genommene Urlaubstage kann die Hypnotiseurin nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, die Verhinderung beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Die Haftung der Hypnotiseurin ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten auf den gezahlten Rechnungsbetrag begrenzt.

5.9 Die Hypnotiseurin ist berechtigt, eine laufende Sitzung abzubrechen, sofern sie Kenntnis erlangt, dass die Klientin eine allgemein gültige oder nach §4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehende Pflicht verletzt hat.
Die Hypnotiseurin ist berechtigt, eine laufende Sitzung abzubrechen, sofern in der Sitzung die Kenntnis erlangt wird, dass die Klientin die Pflicht, ihre körperlichen oder geistigen Erkrankung wahrheitsgemäß mitzuteilen nicht nachgekommen ist.
Ferner ist die Hypnotiseurin berechtigt, nach subjektiven Erwägungen eine Anfrage abzulehnen oder eine Sitzung abzubrechen, sofern für eine der Vertragsparteien ein berechtigtes Interesse an dem Abbruch besteht. 
Ein berechtigtes Interesse kann das Nichtbestehen des notwendigen Vertrauensverhältnisses darstellen. Auch wenn die Klientin die Sitzungsinhalte verweigert oder wenn es fachliche / medizinische Gründe für einen Behandlungsabbruch gibt.
Die Hypnotiseurin ist nicht verpflichtet, die Gründe für einen Sitzungsabbruch zu nennen.
In einem solchen Falle ist keine Rückerstattung des vereinbarten Honorares möglich.

5.10 Hinweis zur Umsatzsteuer:
Die Leistung der Hypnose zur Erlangung der Fähigkeit, das Schmerzempfinden positiv zu beeinflussen, stellt keine Behandlung im Sinne des Heilpraktikergesetzes dar und ist daher von der Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 14 S. 1 UStG ausgeschlossen.
Daher wird die Leistung, wie andere Coachings und Dienstleistungen auch, umsatzsteuerpflichtig.
Die Preise auf der Website www.deine-glueckliche-geburt.de verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

6.1 Offensichtliche Mängel z. B. offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler sind von der Klientin innerhalb einer Woche nach Eingang des Leistungsgegenstandes schriftlich gegenüber der Hypnotiseurin zu rügen.

6.2 Die Hypnotiseurin ist nicht zur Gewährleistung/Nachbesserung verpflichtet, wenn die Auftragnehmerin einen offensichtlichen Mangel nicht innerhalb von einer Woche ab Zugang der Leistung schriftlich gerügt hat. Soweit ein von der Hypnotiseurin zu vertretender Mangel vorliegt und von der Klientin schriftlich gerügt wurde, ist die Hypnotiseurin – unter Ausschluss der Rechte des Auftraggebers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Preis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass die Hypnotiseurin aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.
Die Klientin hat der Hypnotiseurin für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

6.3 Die Nacherfüllung kann nach der Wahl der Hypnotiseurin durch Beseitigung des Mangels oder Neuleistung erfolgen. Die Hypnotiseurin ist berechtigt, die von der Klientin gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Preises oder der Rücktritt vom Vertrag durch die Klientin ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat die Hypnotiseurin die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann die Klientin nach ihrer Wahl Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

6.4 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann die Klientin erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Hypnotiseurin die Nacherfüllung verweigert. Das Recht der Klientin zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

6.5 Die Hypnotiseurin haftet unbeschadet der Regelung in § 5 Abs. 5 ff dieses Vertrages und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schaden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Hypnotiseurin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die Hypnotiseurin eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie.

6.6 Die Hypnotiseurin haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die Hypnotiseurin haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die Hypnotiseurin im übrigen nicht. Die oben in der AGB enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Hypnotiseurin betroffen ist.

6.7 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung der Hypnotiseurin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6.8 Gewährleistungsansprüche gegen die Hypnotiseurin stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.

6.9 Offenbare Unrichtigkeiten, wie Schreibfehler, Rechenfehler, formelle Mängel etc., die in einem Bericht, Text, Film oder einer sonstigen beruflichen Äußerung von Mitarbeitern von Hypnotiseurin enthalten sind, können jederzeit durch die Hypnotiseurin berichtigt werden.

6.10 Die Hypnotiseurin übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Klientin verursacht wurden. Jede Klientin trägt die volle Verantwortung für sich und ihre Handlungen.

§ 7 Mitwirkung des Klienten / der Klientin

7.1 Die Klientin ist ausdrücklich verpflichtet, der Hypnotiseurin vor der Terminvereinbarung mitzuteilen, ob körperliche oder geistige Erkrankungen vorliegen oder in der Vergangenheit körperliche oder geistige Erkrankungen vorgelegen haben. Dies erfolgt in der Regel schriftlich über der Klientin auszufüllenden Informationsbogens, der mit der Anmeldungs-Email zugesendet wird. Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden ist die Klientin verpflichtet, die Hypnotiseurin davon wahrheitsgemäß in Kenntnis zu setzen.

7.2 Die Wahrscheinlichkeit eines Hypnoseerfolges wird erhöht, soweit die Klientin den Anweisungen der Hypnotiseurin folge leistet.

7.3 Im weiteren wird auf § 5 verwiesen.

§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit

8.1 Die Klientin wünscht eine oder mehrere Sitzung(-en), mit einer im Vorfeld bestimmten Personenanzahl (in der Regel 1 Person) durch die Hypnotiseurin. Zu deren Umsetzung, insbesondere Vorbereitung und Kontaktaufnahme, soll die Hypnotiseurin, bzw. ihre Angestellten, alle in Betracht kommenden Daten der Klientin erhalten und speichern dürfen.
Hypnotiseurin im Sinne dieser Bestimmung ist Levka Soder, Im Schulerdobel 4, 79117 Freiburg.

8.2 Die Klientin willigt mit der Anfrage ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, wie auch gegebenenfalls Gesundheitsdaten, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von der Hypnotiseurin gespeichert und zum Zwecke der Verwaltung und Durchführung von der Hypnotiseurin persönlich und von ihren Angestellten verarbeitet werden dürfen.
Auf die Hinweise zum Datenschutz im Footer Menü der Webseiten wird verwiesen.

8.3 Die Hypnotiseurin unterliegt der Schweigepflicht. Die Klientendaten werden nach der letzten Hypnose-Sitzung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

8.4 Eine Weitergabe der Klientendaten an Dritte findet nicht statt.
Die Hypnotiseurin behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Behandlungen sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen der Klientin Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Klientin (Entbindung von der Schweigepflicht). Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn in Ausnahmefällen die Auskunft im Interesse der Klientin liegt und anzunehmen ist, dass die Klientin zustimmen wird.
Dies gilt nicht im Falle, dass durch behördliche oder richterliche Auflagen die Hypnotiseurin zur Aussage verpflichtet wird.

8.5 Die Klientendaten werden auf einem externen, verschlüsselten Speichergerät abgelegt und sind für unberechtigte Dritte nicht einsehbar. Eine Speicherung auf Onlineservern oder auf Plattformen von Drittanbietern findet nicht statt.
Handschriftliche Aufzeichnungen werden an einem durch Dritte nicht einsehbaren Ort gemäß der gesetzlichen Dokumentationspflicht der Hypnotiseurin sicher verwahrt.

8.6 Die Klientin hat jederzeit das Recht, sich über den Ort und den Umfang der gespeicherten Daten zu informieren, weiterhin wird die Klientin hiermit auf ihre Rechte auf Löschung, Sperrung und Änderung ihrer Daten hingewiesen.

8.7 Die Klientin kann vor der Hypnose Sitzung der Audio- oder Videoaufzeichnung widersprechen. Auf dieses Recht wird sie ausdrücklich hingewiesen.

§ 9 Dokumentation

9.1 Die Hypnotiseurin dokumentiert die einzelnen Sitzungen in einer Handakte und / oder in Form von Audio-, auf ausdrücklichen Wunsch auch Videoaufzeichnungen. Zweck dieser ist es, sicherzustellen, dass keine Rechte oder Rechtsgüter der Klientin und der Hypnotiseurin verletzt, beeinträchtigt oder in sonstiger Weise angegriffen werden.
Weiterhin werden diese Dokumentationen bei Bedarf als Beweismittel der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung vorgelegt.

9.2 Die Dokumentation ist für die Klientin jederzeit einsehbar und kann auf Wunsch der Klientin übermittelt werden.

9.3 Eine Veröffentlichung der Audio- oder Videoaufzeichnungen findet ausdrücklich nicht statt. Abweichendes kann zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.
Dies gilt nicht im Falle, dass durch behördliche oder richterliche Auflagen die Hypnotiseurin zur Aussage verpflichtet wird.

§ 10 Schlussbestimmungen & Salvatorische Klausel

10.1 Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.

10.2 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. 
Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die der wirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Rahmen des rechtlich Zulässigen am besten entspricht oder im Fall der Lücke, die berücksichtigt, was die Vertragsparteien nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. 
Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrage vorgeschriebenen Maße der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.

10.3 Als Gerichtsstand, soweit zulässig, wird Freiburg vereinbart.

Freiburg, den 11.4.2021

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